Elektrokleinstfahrzeuge können ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden.
Eine Führerscheinpflicht bzw. Pflicht zur Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung besteht nicht.
Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nur baulich angelegte Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren. Wenn diese fehlen, darf auf der Fahrbahn oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden.
Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist für Elektrokleinstfahrzeuge tabu.
Auch wenn der Motor ausgeschaltet wird, darf nur auf den o. g. vorgesehenen Verkehrsflächen gefahren werden.
Eine Helmpflicht besteht für Elektrokleinstfahrzeuge nicht. Zum Schutz vor Kopfverletzungen wird das Tragen eines Helms (Fahrradhelm) aber dringend empfohlen.
Zur eigenen Sicherheit sollten auch geeignete Schuhe und bei Dunkelheit reflektierende Kleidung getragen werden.
Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Für den Nachweis, dass eine entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht, ist eine aufklebbare Versicherungsplakette auf der Fahrzeugoberfläche dauerhaft anzubringen. Die Plakette ist mit einem fälschungserschwerenden Hologramm ausgestattet.